Privates Baurecht
Das private Baurecht erfasst die Beziehungen zwischen (natürlichen wie juristischen) Privatpersonen im Bauwesen.
Die Beteiligten und unsere Mandanten im privaten Baurecht sind z. B.
- private wie institutionelle Bauherren,
- Bauträger,
- Nachbarn und
- sonstige Eigentümer.
Unsere Beratungsleistungen betreffen in rechtlicher Hinsicht:
- a priori allgemeines Vertragsrecht insbesondere die Wirksamkeit von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, - und sodann vorwiegend Fragen aus dem Werkvertragsrecht des BGB und der VOB/B unter Einbezug der VOB/C,
- der HOAI,
- des Kauf- und Sachenrechts (insbesondere im Bauträgerrecht),
- des Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- des Nachbarschaftsrechts und
- ggf. die baurechtliche Streitigkeit umrahmende Rechtsfragen aus z. B. dem Miet-, Insolvenz- und Erbbaurecht,
Und in tatsächlicher Hinsicht:
- von Beginn eines Bauvorhabens an die Vertragsgestaltung bzw. den Vertragsabschluss,
- baubegleitend bis zur Abnahme in der sog. Erfüllungsphase z. B. bei Leistungsänderungen, Mehrleistungen und Mehrkosten, Leistungsverzug und Behinderung, Mängeln, Zahlungsverzug, Kündigung, Aufmass, Abnahme, Abrechnung, Forderung/Abwehr von Sicherheiten,
- nach der Abnahme in der sog. Gewährleistungsphase z. B. bei Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn- und Honorarfragen, von Gewährleistungs-/Mängelrechten und der dazu erforderlichen Beschlussbildung bei Wohnungseigentümergemeinschaften,
- sonstige Fragen, die während des Lebenszyklus einer Immobilie entstehen, z. B. im Verhältnis zum Nachbarn oder im Innenverhältnis der WEG.
Geht es um die Rechtsbeziehung zwischen einer Privatperson und der öffentlichen Hand (z. B. dem Bauamt), spricht man hingegen von öffentlichem Baurecht .